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   VGH Bayern, 18.11.1991 - 1 B 90.3356   

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VGH Bayern, 18.11.1991 - 1 B 90.3356 (https://dejure.org/1991,7435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.1991 - 1 B 90.3356 (https://dejure.org/1991,7435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 1991 - 1 B 90.3356 (https://dejure.org/1991,7435)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 609
  • BauR 1992, 196
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 17.08.2018 - 1 CS 18.930

    Überlassung von Hotelräumen an Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge und

    Aus der sich aus den vorliegenden Unterlagen erkennbaren vergleichsweise geringen Auslastung des Hotels als "günstige Unterkunft für Handwerker und Monteure" ohne Sterne-Kategorie dürfte allerdings nicht mehr von einem "normalen" Hotelbetrieb ausgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 18.11.1991 - 1 B 90.3356 - BauR 1992, 196 mit Ausführungen zur "Auffüllung" von Hotelzimmern und zur Überschreitung der Variationsbreite bei ansonsten "normalem" Hotelbetrieb).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 1 ZB 14.1286

    Feststellungsklage betreffend Genehmigungspflicht der Umnutzung eines Kur- und

    Auch die Bezugnahme des Beklagten auf die Entscheidung des Senats vom 18.11.1991 (1 B 90.3356) kann mangels Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Sachverhalte eine Zulassung der Berufung nicht rechtfertigen.
  • VG Regensburg, 23.09.2013 - RO 2 K 13.208

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung von Beherbergungsbetrieb zu

    Nachdem mit der Nutzungsänderung zur Asylbewerberunterkunft keine normale Pensionsnutzung mehr stattfindet, liegt die Nutzung als Asylbewerberheim nicht mehr in der Variationsbreite einer Pensionsnutzung (vgl. BayVGH, U. v. 18.11.1991 - 1 B 90.3356 - BauR 1992, 196 ff).
  • VG München, 29.04.2014 - M 1 K 13.5722

    Asylbewerber, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Gemeinde, Gewerbegebiet,

    Durch die Verwirklichung einer Asylbewerberunterkunft wird die Variationsbreite eines Kur- und Erholungsheims verlassen, so dass eine Nutzungsänderung sowohl im bauordnungsrechtlichen als auch im bauplanungsrechtlichen Sinne vorliegt (ebenso VG Regensburg, U.v. 23.9.2013 - RO 2 K 13.208 und 210 - juris; BayVGH, U.v. 18.11.1991 - 1 B 90.3356 - juris für den Fall, dass die Hotelnutzung aufgegeben wird; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 12.12.1996 - 3 M 103/96 - juris für die Umnutzung eins Soldatenwohnheimes in eine Asylbewerberunterkunft; VG Düsseldorf, B.v. 21.12.1992 - 13 L 4518/92 - juris für die Umnutzung eines Altenheimes in eine Asylbewerberunterkunft).
  • VG Regensburg, 23.09.2013 - RO 2 K 13.210

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung von Beherbergungsbetrieb zu

    Nachdem mit der Nutzungsänderung zur Asylbewerberunterkunft keine normale Pensionsnutzung mehr stattfindet, liegt die Nutzung als Asylbewerberunterkunft nicht mehr in der Variationsbreite einer Pensionsnutzung (vgl. BayVGH, U. v. 18.11.1991 - 1 B 90.3356 - BauR 1992, 196 ff).
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